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BVerwG, 16.06.1986 - 2 B 57.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderung an die Bezeichnung eines Aufklärungsmangels durch die Nichtvernehmung von Zeugen - Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Beamtenbeurteilung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.1986 - 4 S 2106/85
- BVerwG, 16.06.1986 - 2 B 57.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1986 - 2 B 57.86
Vor allem aber ist nicht dargelegt, warum sich dem Berufungsgericht, ausgehend von seiner für einen Aufklärungsmangel allein maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.Nachw.), eine derartige Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen. - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 16.06.1986 - 2 B 57.86
Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also zum Beispiel die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).